SODK will die Kinderarmut bekämpfen
Kinder und Jugendliche sind überdurchschnittlich von Armut betroffen. Die aktuellen Sozialhilfeleistungen sind für sie teilweise unzureichend, um ihnen einen angemessenen Lebensstandard zu gewährleisten. Eine gemeinsame Studie mit Stadtverbänden und SKOS zeigt Lücken in der materiellen Existenzsicherung auf. Die SODK wird aktiv und erteilt entsprechende Prüfaufträge.

Zusammen mit der Städteinitiative und der SKOS hat die SODK eine Studie veranlasst, welche die acSituation von Kindern in Armut beleuchtet und Handlungsempfehlungen auf zwei Ebenen aufzeigt: Zum einen geht es um Verbesserungen in der persönlichen Hilfe (Beratung und Begleitung), damit die spezifischen Bedürfnisse von Kindern besser eruiert und bei der Bemessung der Sozialhilfeleistungen angemessener berücksichtigt werden können. Die zweite Ebene betrifft ihre soziale Teilhabe sowie den Zugang zu schulischen Unterstützungsangeboten: Sie erfahren häufig Einschränkungen, was ihre Bildungschancen schmälert. „Alleine schon diese Erkenntnis muss uns zu denken geben“, sagte SODK-Vizepräsident Christoph Amstad anlässlich der Medienkonferenz zur Publikation der Studie: „Diese Einschränkungen erschweren den Kindern eine gute Ausbildung, was meist der Schlüssel wäre, um dereinst der Armut zu entfliehen.“
Im Bestreben, die Entwicklung dieser Kinder mit wenigen, aber möglichst wirksamen Massnahmen zu verbessern, hat die SODK der SKOS den Auftrag erteilt, verschiedene Elemente zu prüfen. So die Erhöhung des Grundbedarfs für Familien mit Kindern, eine nach Kindesalter abgestufte Bemessung des Grundbedarfs, die Vereinheitlichung der Praxis der situationsbedingten Förderleistungen für Kinder sowie generell die bessere und systematische Berücksichtigung kinderspezifischer Bedürfnisse in der Sozialhilfe.
Weitere Schritte zur Förderung des betreuten und begleiteten Wohnens
Das selbstbestimmte Wohnen von betagten Menschen und Menschen mit Behinderungen bleibt ein Schwerpunktthema der SODK. Der Vorstand hat dazu Positionen zur Angleichung der AHV-Hilfsmittel an diejenigen der IV und zur Weiterentwicklung der Hilflosenentschädigung festgelegt. Ziel ist, die Haltungen der SODK frühzeitig in die laufenden Arbeiten auf Bundesebene einfliessen zu lassen.
Weiter hat Vizepräsidentin Marianne Lienhard bei der Anhörung zur Motion der Sozial- und Gesundheitskommission, welche den Ausbau der Ergänzungsleistungen fürs betreute Wohnen im Alter fordert, die Position der SODK vertreten. Die SODK verlangt, bei den Ergänzungsleistungen eine neue Betreuungspauschale einzuführen, die als neue jährliche Leistung gemeinsam von Bund und Kantonen finanziert wird.
Weitere Themen
- Altersvorsorge
- Altershilfen
- Armutsbekämpfung
- Modernisierung der Sozialhilfestatistik