Den Zugang zu den Angeboten der Opferhilfe erleichtern

Martin Allemann
Martin Allemann Fachbereichsleiter

Kantone und Bund machen vorwärts bei der Gewaltbekämpfung: Im Rahmen des ersten Nationalen Dialogs zu Gewalt, Geschlecht und Diskriminierung am 25. November 2024 haben Vertreterinnen und Vertreter der SODK, der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und - direktoren (KKJPD), des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) sowie der Städte den Zwischenbericht zum Nationalen Aktionsplan der Schweiz zur Umsetzung der Istanbul-Konvention (2022-2026) vorgestellt. Dieser zeigt auf, dass Fortschritte bei der Prävention und Bekämpfung von geschlechtsspezifischer, sexualisierter und häuslicher Gewalt in der Schweiz erzielt wurden. Die SODK wird ihr Engagement unverändert fortsetzen und die interkantonale Zusammenarbeit sowie den Austausch mit weiteren Akteuren der Opferhilfe unterstützen. Dies beispielsweise mit der Durchführung von Runden Tischen oder der Organisation von regelmässigen Austauschtreffen mit kantonalen Kontaktpersonen.

BR Elisabeth Baume-Schneider mit  Vertreterinnen und Vertretern der Kantone am Nationalen Dialog zu Gewalt, Geschlecht und Diskriminierung
BR Elisabeth Baume-Schneider mit Vertreterinnen und Vertretern der Kantone am Nationalen Dialog zu Gewalt, Geschlecht und Diskriminierung

Schutz- und Notunterkünfte

Im Auftrag der SODK haben die Fachhochschule Nordwestschweiz und die Hochschule für Soziale Arbeit Freiburg eine Studie durchgeführt, die eine wissenschaftlich fundierte Grundlage für die Weiterentwicklung der Versorgungssituation im Bereich der Schutz- und Notunterkünfte sowie deren nachgelagerter Angebote geschaffen hat. Der Bericht zeigt auf, dass die Angebote an Schutz- und Notunterkünften weiter auszubauen sind, damit Gewaltbetroffene nicht abgewiesen werden oder lange auf einen Platz warten müssen. Auch wird ersichtlich, dass bei den Anschlusslösungen – also bspw. eine Übergangswohnung nach einem Aufenthalt im Frauenhaus – dringender Handlungsbedarf besteht. Eine nachhaltige Finanzierung der Schutz- und Notunterkünfte sowie deren Anschlusslösungen ist nur teilweise umgesetzt. In einem nächsten Schritt wird nun eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die die Ergebnisse auf fachlicher Ebene vertieft diskutiert und einen Vorgehensvorschlag ausarbeitet, wie die Kantone die Situation verbessern können.

Zentrale Telefonnummer für Gewaltbetroffene

Die zentrale Telefonnummer dient Gewaltopfern als kostenlose und rund um die Uhr (24/7) erreichbare Anlaufstelle. Diese ermöglicht es Betroffenen sowie Angehörigen, schnell Unterstützung zu erhalten. Die Krisenintervention umfasst insbesondere die Kontaktaufnahme mit der Polizei, der Sanität, Not- und Schutzunterkünften oder weiteren Notfalldiensten. Ferner erhalten die Anrufenden eine Basisberatung. Dabei geht es darum, der anrufenden Person zuzuhören und sie zu stabilisieren sowie relevante Basisinformationen zu vermitteln. Benötigt die anrufende Person keine unmittelbare Hilfe, wird eine Triage vorgenommen und die Person für weiterführende Beratungen an die zuständigen Stellen überwiesen. Die SODK und die Kantone sind intensiv mit den Implementierungsarbeiten auf technischer, fachlicher und juristischer Ebene beschäftigt.

Die Anzahl der Beratungen bei den Opferberatungsstellen nimmt seit Jahren kontinuierlich zu. Die Angebote der Opferhilfe sind von zentraler Bedeutung, um die Folgen von Gewalt zu lindern.
Marianne Lienhard, Vizepräsident SODK

Teilrevision des Opferhilfegesetzes (OHG)

In ihrer Stellungnahme zur Teilrevision des OHG vom November 2024 begrüsst die SODK die angestrebten Verbesserungen im Bereich der rechtsmedizinischen Leistungen und schlägt zudem vor, die laufende Revision zu nutzen, um eine Bereitstellungspflicht für Schutz- und Notunterkünfte in das OHG aufzunehmen.

Die SODK erachtet die Erweiterung und Konkretisierung des Opferhilfegesetzes (OHG) als zielführende Massnahme, damit Opfer von Gewalt Zugang zu spezialisierten und qualitativ hochwertigen medizinischen und rechtsmedizinischen Leistungen erhalten.»
Martin Allemann, Fachbereichsleitung Opferhilfe, aus Stellungnahme SODK zur Teilrevision OHG

Kooperation mit der katholischen Kirche

Die SODK strebt eine koordinierte Zusammenarbeit mit der katholischen Kirche an, um sicherzustellen, dass Opfer sexueller, physischer oder psychischer Gewalt im kirchlichen Umfeld bestmöglich und unabhängig beraten sowie unterstützt werden. Die Betreuung der Betroffenen ist durch die bestehenden professionellen und unabhängigen Opferberatungsstellen in den Kantonen zu gewährleisten. Ab Januar 2025 verweist deshalb die katholische Kirche systematisch auf die kantonal anerkannten Opferberatungsstellen.

Bekanntmachung der Angebote der Opferhilfe

Um gewaltbetroffene Personen noch besser über den Zugang zu Hilfsangeboten zu informieren, machte die SODK mit Sensibilisierungskampagnen auf die Leistungen der Opferhilfe aufmerksam – so Mitte Februar 2024 mittels einer weiteren Online-Kampagne mit Fokus auf ältere Menschen.

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